An diesem Freitag, 21.04.2023, findet wieder der diesjährige sogenannte Blitzermarathon statt. Bei diesem wird verstärkt und deutschlandweit, vor allem an Gefahrenstellen, die Geschwindigkeit kontrolliert und Verstöße verfolgt. Die Messstellen werden vorab kommuniziert. Und dennoch kann es vorkommen, dass man Stellen vergisst oder die aktuelle Geschwindigkeit nicht im Blick hat und – zack – schon hat man ein schönes oder weniger schönes Schwarz-Weiß-Foto von sich Wochen später im Briefkasten und je nach Geschwindigkeitsübertretung können hier empfindliche Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote drohen.

Aber was passiert, wenn das Gerät ausgelöst hat?

Zunächst werden die geschwindigkeitsmessenden Beamten die Messung und den Vorwurf prüfen. Sollte nach Ansicht der Beamten das Gerät ordnungsgemäß funktioniert haben und die Geschwindigkeitsüberschreitung feststehen, wird die Angelegenheit an die Bußgeldstelle zur weiteren Bearbeitung übergeben.

Diese prüft den Vorfall ebenfalls und wird an den Halter, außer dieser ist eindeutig der Fahrer, einen Anhörungsbogen übersenden, in dem der Halter des Fahrzeugs aufgefordert wird, den tatsächlichen Fahrer zu benennen.

Sollte der Fahrer angegeben werden oder die Bußgeldstelle sonst den Fahrer ausfindig machen können, wird an den (vermeintlichen) Fahrer ein Bußgeldbescheid übermittelt und hier heißt es aufpassen, denn gegen diesen kann man sich wehren, jedoch nur 14 Tage nach Zustellung. Die Zustellung wird in der Regel auch mitgeteilt und notiert. Nach diesen 14 Tagen ist der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen nochmals überprüft und ggfs. geändert oder aufgehoben werden.

Was kann man dagegen machen?

Wer sich dagegen wehren möchte, muss also innerhalb 14 Tagen Einspruch dagegen einlegen und kann zu seiner Verteidigung vortragen. Hierbei kann unter anderem gegen die Messung selbst, die Örtlichkeit oder auch nur gegen die Höhe des Bußgeldes oder des Fahrverbots vorgetragen werden. Außerdem ist es möglich, vorab Akteneinsicht zu bekommen, um den Vorwurf besser überprüfen zu können.

Nach dem Einspruch wird der Vorfall von der Bußgeldstelle nochmal geprüft und entweder dem Einspruch wird abgeholfen, es ergeht dann also eine geänderte Entscheidung oder der Bescheid wird aufgehoben. Wird dem nicht abgeholfen, wird das örtliche Amtsgericht die Akte zur weiteren Bearbeitung bekommen, damit der Vorwurf dort, in der Regel auch mit einer Hauptverhandlung, überprüft und entschieden werden kann.

Und nun?

Sie wurden geblitzt und haben nun einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten? Gerne prüfen wir Ihren Fall, beantragen Akteneinsicht, beraten Sie und vertreten Sie im weiteren Verfahren. Dies gilt auch, wenn die Einspruchsfrist eigentlich schon abgelaufen ist oder Sie sich nur gegen ein drohendes Fahrverbot wehren wollen, denn auch in diesen Fällen gibt es Ausnahmen, wie diese abgewendet werden können, obwohl die Frist tatsächlich abgelaufen ist oder wie das Fahrverbot, selbst wenn der Vorwurf zutreffend ist, reduziert oder ganz aufgehoben werden kann.

 

Ihre Kanzlei Jehle & Kollegen