Bereits ein fehlerhafter Frachtbrief kann in Italien zu sehr hohen Bußgeldern führen. Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Alfred Gschnitzer der italienischen Rechtsanwaltskanzlei D’Allura & Gschnitzer, Sterzing, hat Herr Rechtsanwalt Michel daher folgende Hinweise und Empfehlungen für den Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen e. V erarbeitet:
Aufgrund diverser negativer Vorfälle möchten wir folgendes hinweisen: wenn Ihr Fahrer in Italien angehalten wird und den Bußgeldbescheid – gegen Fahrer und Firma – ergeht, mit der Aufforderung zu sofortiger Zahlung eines Geldbetrages, sorgen Sie dafür, dass nicht sofort bezahlt wird. Es kann ohne Weiteres erst am nächsten Tag bezahlt werden.
Wichtig und unumgänglich ist, die Bescheide richten sich immer gegen die Firma und den Fahrer, dass nur in bar bezahlt wird und auf dem Bescheid und/oder der Quittung der Vermerk „Cauzione“ angebracht wird, bzw. das entsprechende Feld in dem Bescheid angekreuzt ist. Eine Zahlung darf keinesfalls erfolgen, ohne dass dieser Begriff auf dem Bescheid vermerkt wird und keinesfalls per Banküberweisung.
Die Polizei weist auf die Situation nicht hin. Wird ohne den Vermerk bezahlt, ist jedes Rechtsmittel ausgeschlossen. Die Zahlung gilt dann als akzeptables Bußgeld. Das gleiche gilt bei Bezahlung per Überweisung. Selbst wenn ein größerer Betrag gefordert wird, sollte dieser nur in bar bezahlt werden.
Auf dem Bescheid und/oder auf der Quittung muss der Vermerk „Cauzione“ stehen. Das allerbeste ist, gleich zu einem italienischen Anwalt zu gehen, bevor überhaupt etwas gemacht wird. Der Anwalt sollte sich aber in Bußgeldsachen auskennen.
Ein weiteres Problem stellen Nebenstrafen dar, die in den Bußgeldbescheiden oft verhängt werden (zum Beispiel Stilllegung eines Lkw über mehrere Monate). Trotz Zahlung des Bußgeldbetrages bleibt der Lkw stillgelegt.
Ohne den Vermerk „Cauzione“ und/oder ohne Barzahlung gibt es kein Rechtsmittel.
Der schwere verbleibende Weg ist eine Klage gegen das italienische Innenministerium auf Schadensersatz. In diesem Zivilprozess auf Schadensersatz gibt es wiederum eine Besonderheit, dass nur ein neutraler Zeuge angenommen wird, nicht also der Fahrer, der bestätigen können muss, dass die Polizei nicht darauf hingewiesen hat, dass ohne den Begriff „Cauzione“ bei Barzahlung oder bei Banküberweisung kein Rechtsmittel gegeben ist und vor allem die Nebenstrafe trotz Zahlung verbleibt. Möglich ist dann Schadensersatz.
Von einem italienischen Rechtsanwalt wissen wir definitiv, dass die Polizei nicht aufklärt, auch wenn es sich um einen nicht italienisch sprechenden Fahrer handelt, insbesondere nicht auf die Notwendigkeit der Barzahlung und der Verwendung des Begriffs „Cauzione“, um überhaupt Rechtsmittel einlegen zu können und dass trotz der Bezahlung die Nebenstrafe beibehalten wird.
Dies gilt es unbedingt zu beachten. Wir empfehlen dringend die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, der sich im Bußgeld- und Speditionsrecht auskennt. Instruieren Sie Ihre Fahrer darüber, dass nicht am Tag der Anhaltung gezahlt werden muss. Die Fahrer sollen sich auf keinen Fall von der Polizei einschüchtern lassen. Es drohen anderenfalls erhebliche finanzielle Schäden.